Mieterselbstauskunft: Vorlage & Tipps für Vermieter

Du willst deine Wohnung vermieten und den passenden Mieter finden? Dann kommst du an der Mieterselbstauskunft nicht vorbei. Dieses Dokument hilft dir, wichtige Informationen über Mietinteressenten zu sammeln – und damit das Risiko von Mietausfällen oder Ärger deutlich zu reduzieren.
In diesem Ratgeber erfährst du alles, was du als Vermieter über die Mieterselbstauskunft wissen musst: Welche Fragen erlaubt sind, wie eine gute Vorlage aussieht, worauf du bei der Auswertung achten solltest und wie du dabei die DSGVO einhältst.

Was ist eine Mieterselbstauskunft und wozu brauchst du sie?

Die Mieterselbstauskunft ist ein Fragebogen, den Mietinteressenten ausfüllen, um dir als Vermieter relevante Informationen über sich preiszugeben. Anders als bei einer externen Bonitätsauskunft (z.B. Schufa) gibt hier der potenzielle Mieter selbst Auskunft über seine persönliche und finanzielle Situation.

Warum ist die Selbstauskunft so wichtig?

Als Vermieter trägst du ein erhebliches Risiko: Ein zahlungsunfähiger oder -unwilliger Mieter kann dich Tausende Euro kosten – ganz zu schweigen vom Stress einer möglichen Räumungsklage. Die Mieterselbstauskunft hilft dir dabei:
  • Zahlungsfähigkeit einzuschätzen: Du erfährst, wie viel der Interessent verdient und ob er sich die Miete leisten kann
  • Seriosität zu prüfen: Wer bereitwillig und vollständig Auskunft gibt, signalisiert Transparenz
  • Vergleichbarkeit herzustellen: Bei mehreren Bewerbern kannst du objektiv vergleichen
  • Mietausfälle zu vermeiden: Durch sorgfältige Prüfung reduzierst du das Risiko erheblich
Wichtig: Die Selbstauskunft ist freiwillig. Mietinteressenten müssen sie nicht ausfüllen – aber du musst auch niemanden ohne ausreichende Informationen als Mieter akzeptieren. In der Praxis ist die Selbstauskunft daher Standard und wird von den meisten Interessenten bereitwillig ausgefüllt.

Wann gibst du die Selbstauskunft aus?

Der richtige Zeitpunkt für die Mieterselbstauskunft ist entscheidend. Es gibt verschiedene Ansätze:
Vor der Besichtigung: Manche Vermieter bitten Interessenten, die Selbstauskunft bereits vor dem Termin auszufüllen und mitzubringen. Vorteil: Du kannst vorab filtern und sparst Zeit. Nachteil: Weniger Interessenten melden sich.
Bei der Besichtigung: Der häufigste Ansatz. Du gibst die Selbstauskunft bei der Besichtigung aus, und ernsthafte Interessenten füllen sie vor Ort oder kurz danach aus.
Nach der Besichtigung: Du verschickst die Selbstauskunft nur an Interessenten, die in die engere Wahl kommen. Vorteil: Weniger Papierkram. Nachteil: Du verlierst Zeit.
Unser Tipp: Kombiniere beide Ansätze. Bring die Selbstauskunft zur Besichtigung mit und bitte ernsthaft interessierte Bewerber, sie zeitnah ausgefüllt zurückzugeben. So zeigst du Professionalität und erhältst schnell alle nötigen Informationen.

Welche Fragen sind in der Mieterselbstauskunft erlaubt?

Nicht alles, was dich interessieren würde, darfst du auch fragen. Das Mietrecht und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) setzen hier klare Grenzen. Als Faustregel gilt: Nur Fragen, die für das Mietverhältnis objektiv relevant sind, sind zulässig.

Diese Fragen sind erlaubt

Persönliche Angaben:
- Name, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift
- Telefonnummer, E-Mail-Adresse
- Staatsangehörigkeit (nur bei berechtigtem Interesse)
Finanzielle Situation:
- Beruf und Arbeitgeber
- Monatliches Nettoeinkommen
- Bestehende Mietschulden
- Eidesstattliche Versicherung oder Insolvenzverfahren
- Laufende Pfändungen
Mietverhältnis betreffend:
- Anzahl der einziehenden Personen
- Haustiere (relevant für Hausordnung/Mietvertrag)
- Gründe für den Wohnungswechsel
- Gewünschter Einzugstermin

Diese Fragen sind verboten

Diskriminierungsrelevante Fragen:
- Religion oder Weltanschauung
- Politische Einstellung
- Sexuelle Orientierung
- Familienplanung (Kinderwunsch, Schwangerschaft)
- Ethnische Herkunft
- Gewerkschaftszugehörigkeit
Zu private Fragen:
- Vorstrafen (außer bei besonderem Interesse, z.B. Sexualstraftaten bei Vermietung an Familien)
- Gesundheitszustand/Krankheiten
- Hobbys (außer wenn mietrelevant, z.B. Musizieren)
Stellst du verbotene Fragen, darf der Interessent diese sogar falsch beantworten – ohne dass du daraus später einen Kündigungsgrund ableiten könntest. Halte dich also an die erlaubten Fragen.

Sonderfall: Fragen zum Zeitpunkt der Besichtigung vs. Vertragsabschluss

Interessant ist: Manche Fragen darfst du erst stellen, wenn der Mietvertrag kurz vor dem Abschluss steht. Das gilt zum Beispiel für:
  • Identitätsnachweis: Den Personalausweis darfst du dir erst beim Vertragsabschluss zeigen lassen
  • Gehaltsnachweise: Diese kannst du von deinem Wunschkandidaten vor Vertragsunterzeichnung verlangen
  • Schufa-Auskunft: Ebenfalls erst beim ernsthaften Vertragsinteresse üblich
Bei der ersten Besichtigung reichen die grundlegenden Angaben in der Selbstauskunft. Erst wenn ein Kandidat in die engere Wahl kommt, forderst du die Nachweise an.

Kostenlose Vorlage für deine Mieterselbstauskunft

Eine gute Mieterselbstauskunft-Vorlage ist übersichtlich aufgebaut und enthält alle relevanten Punkte. Hier ein bewährtes Muster, das du direkt verwenden kannst:

Muster: Mieterselbstauskunft

Objekt: [Adresse der zu vermietenden Wohnung]
1. Persönliche Daten
- Name, Vorname: ____________
- Geburtsdatum: ____________
- Aktuelle Anschrift: ____________
- Telefon: ____________
- E-Mail: ____________
2. Einziehende Personen
- Anzahl Erwachsene: ____________
- Anzahl Kinder (mit Alter): ____________
- Namen aller einziehenden Personen: ____________
3. Berufliche Situation
- Aktueller Beruf: ____________
- Arbeitgeber (Name, Anschrift): ____________
- Beschäftigt seit: ____________
- Art des Arbeitsverhältnisses: ☐ unbefristet ☐ befristet bis ______
- Monatliches Nettoeinkommen: ____________ €
4. Finanzielle Angaben
- Bestehen Mietschulden aus früheren Mietverhältnissen? ☐ Ja ☐ Nein
- Wurde in den letzten 5 Jahren eine eidesstattliche Versicherung abgegeben? ☐ Ja ☐ Nein
- Läuft ein Insolvenzverfahren? ☐ Ja ☐ Nein
- Bestehen Pfändungen oder Lohnabtretungen? ☐ Ja ☐ Nein
5. Aktuelles Mietverhältnis
- Aktuelle Miete (warm): ____________ €
- Name des aktuellen Vermieters: ____________
- Grund für den Wohnungswechsel: ____________
6. Sonstiges
- Haustiere: ☐ Ja (welche: _________) ☐ Nein
- Gewünschter Einzugstermin: _
________
- Werden Musikinstrumente gespielt? ☐ Ja ☐ Nein
7. Einwilligung und Erklärung
Ich bestätige, dass alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind. Mir ist bekannt, dass falsche Angaben zur Anfechtung des Mietvertrags führen können. Ich willige ein, dass meine Daten zum Zweck der Mieterauswahl verarbeitet werden.
Ort, Datum: ____________ Unterschrift: ____________

Tipps zur Vorlage

  • Drucke die Selbstauskunft aus und bringe sie zur Wohnungsbesichtigung mit
  • Bitte Interessenten, sie vor Ort oder zeitnah ausgefüllt zurückzugeben
  • Bei Massenbesichtigungen kannst du die Auskunft direkt beim Termin einsammeln

Digital oder Papier?

In Zeiten der Digitalisierung stellt sich die Frage: Solltest du die Mieterselbstauskunft digital oder auf Papier ausfüllen lassen?
Vorteile Papier:
- Persönlicher Kontakt bei Übergabe
- Unterschrift direkt vor Ort
- Kein technisches Know-how nötig
- Original-Dokument in Händen
Vorteile Digital:
- Umweltfreundlicher
- Einfachere Archivierung
- Keine Leserlichkeitsprobleme
- Schnellerer Rücklauf
In der Praxis hat sich ein Hybrid-Ansatz bewährt: Biete die Selbstauskunft sowohl als PDF zum Ausdrucken als auch als Online-Formular an. So können Interessenten selbst entscheiden, was ihnen lieber ist. Achte bei digitalen Varianten besonders auf die DSGVO-konforme Übermittlung und Speicherung.

Mieterselbstauskunft richtig auswerten: Darauf solltest du achten

Die ausgefüllte Selbstauskunft ist nur der erste Schritt. Jetzt geht es darum, die Angaben sinnvoll zu bewerten und bei Bedarf zu überprüfen.

Die Faustregel zur Miethöhe

Das monatliche Nettoeinkommen sollte mindestens das Dreifache der Warmmiete betragen. Bei einer Miete von 1.000 € warm sollte der Interessent also mindestens 3.000 € netto verdienen. Diese Faustregel gibt dir eine erste Orientierung zur Zahlungsfähigkeit.

Diese Nachweise solltest du anfordern

Die Selbstauskunft basiert auf Eigenangaben. Um sicherzugehen, solltest du folgende Dokumente nachfordern:
  • Gehaltsnachweise: Die letzten 3 Gehaltsabrechnungen
  • Arbeitsvertrag: Bestätigt unbefristete oder befristete Anstellung
  • Schufa-Auskunft: Offizielle Bonitätsauskunft (Kosten trägt meist der Interessent)
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Vom aktuellen Vermieter
  • Personalausweis: Zur Identitätsprüfung

Red Flags: Bei diesen Warnsignalen aufpassen

Nicht jedes Warnsignal bedeutet automatisch einen schlechten Mieter – aber du solltest genauer hinschauen:
  • Lücken oder Ausweichen: Felder bleiben leer oder werden vage beantwortet
  • Häufige Umzüge: Viele Wohnungswechsel in kurzer Zeit können auf Probleme hindeuten
  • Einkommen knapp bemessen: Wenn das Verhältnis Miete zu Einkommen grenzwertig ist
  • Keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Der aktuelle Vermieter weigert sich, eine auszustellen
  • Widersprüchliche Angaben: Informationen passen nicht zusammen
Tipp: Führe ein kurzes persönliches Gespräch mit dem Interessenten. Oft klären sich vermeintliche Red Flags im direkten Austausch. Vielleicht hat jemand wegen eines Jobwechsels oft umziehen müssen oder der aktuelle Vermieter ist einfach schwer erreichbar.

Bonitätsprüfung: Schufa und Alternativen

Die Schufa-Auskunft ist der bekannteste Bonitätsnachweis in Deutschland. Interessenten können eine kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa anfordern oder die kostenpflichtige "Schufa-BonitätsAuskunft" (ca. 30 €), die speziell für Vermieter aufbereitet ist.
Alternativen zur Schufa:
 - Creditreform Boniversum
- Infoscore (Arvato)
- CRIF Bürgel
Wichtig: Du als Vermieter darfst keine Schufa-Auskunft über den Interessenten einholen – das darf nur die Person selbst.

Mehrere Bewerber vergleichen: So gehst du systematisch vor

Gerade bei gefragten Wohnungen hast du oft 20, 30 oder mehr Bewerber. Wie behältst du da den Überblick und triffst eine faire Entscheidung?
1. Grundlegende Kriterien definieren
Lege vorher fest, welche Kriterien dir wichtig sind:
- Mindesteinkommen (z.B. 3x Warmmiete)
- Keine negativen Schufa-Einträge
- Unbefristetes Arbeitsverhältnis
- Keine Mietschulden
2. Punktesystem nutzen
Erstelle eine einfache Tabelle und vergib Punkte:
- Einkommen deutlich über Minimum: +2 Punkte
- Langjährige Beschäftigung: +1 Punkt
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vorhanden: +1 Punkt
- Positiver Gesamteindruck bei Besichtigung: +1 Punkt
3. Top-Kandidaten persönlich treffen
Bei den besten 3-5 Kandidaten lohnt sich ein zweites Gespräch. Hier kannst du offene Fragen klären und dir ein genaueres Bild machen.
Tipp: Dokumentiere deine Auswahlkriterien schriftlich. Falls ein abgelehnter Bewerber Diskriminierung vorwirft, kannst du deine objektive Entscheidungsgrundlage nachweisen.

DSGVO und Datenschutz bei der Mieterselbstauskunft

Mit der Mieterselbstauskunft sammelst du personenbezogene Daten. Das bringt Pflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit sich.

Datenerhebung: Was du beachten musst

  • Informationspflicht: Informiere Interessenten, wofür du die Daten verwendest
  • Zweckbindung: Die Daten dürfen nur zur Mieterauswahl genutzt werden
  • Datenminimierung: Erhebe nur Daten, die wirklich notwendig sind

Aufbewahrung und Löschung

  • Nicht ausgewählte Interessenten: Lösche die Daten spätestens nach 6 Monaten
  • Ausgewählter Mieter: Daten dürfen während des Mietverhältnisses aufbewahrt werden
  • Nach Mietende: Beachte steuerliche Aufbewahrungsfristen (z.B. für Mietverträge)

Datensicherheit

  • Bewahre Selbstauskünfte sicher auf (verschlossener Schrank, verschlüsselter Ordner)
  • Gib die Daten nicht an Dritte weiter (außer bei berechtigtem Interesse)
  • Vernichte Papierdokumente datenschutzkonform (Schredder)
Tipp: Füge der Selbstauskunft eine kurze Datenschutzerklärung bei, die erklärt, wie du mit den Daten umgehst. Das schafft Vertrauen und erfüllt deine Informationspflicht.

Was tun bei falschen Angaben?

Was passiert, wenn sich herausstellt, dass ein Mieter in der Selbstauskunft gelogen hat? Das hängt davon ab, welche Angaben betroffen sind:
Bei zulässigen Fragen mit falscher Antwort:
- Du kannst den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten
- Die Anfechtung muss innerhalb eines Jahres nach Entdeckung erfolgen
- Du hast möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz
Bei unzulässigen Fragen mit falscher Antwort:
- Der Mieter hatte das Recht zu lügen
- Keine rechtlichen Konsequenzen für den Mieter
- Du kannst den Vertrag nicht anfechten
Beispiel: Ein Mieter gibt an, unbefristet angestellt zu sein, arbeitet aber in Wirklichkeit befristet. Da dies eine zulässige Frage war, kannst du anfechten. Gibt eine Mieterin an, keinen Kinderwunsch zu haben, obwohl sie schwanger ist, bleibt der Vertrag bestehen – denn diese Frage hättest du nicht stellen dürfen.

Fazit: Mit der richtigen Selbstauskunft zum passenden Mieter

Die Mieterselbstauskunft ist eines der wichtigsten Werkzeuge bei der Mieterauswahl. Mit einer gut strukturierten Vorlage, der richtigen Auswertung und Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen minimierst du dein Risiko als Vermieter erheblich.
Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
  • Verwende eine strukturierte Vorlage mit allen erlaubten Fragen
  • Vermeide diskriminierende oder zu private Fragen
  • Prüfe Angaben durch Gehaltsnachweise und Schufa-Auskunft
  • Achte auf Warnsignale, aber bleib fair
  • Beachte die DSGVO bei Speicherung und Löschung
Die Mieterselbstauskunft ist besonders wichtig, wenn du viele Interessenten hast – etwa bei Wohnungen in beliebten Lagen. Damit du bei der Organisation nicht den Überblick verlierst, hilft dir ein gutes System für die Besichtigungstermine.
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