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Hausverkauf Terminvergabe

Bevor es zum Notar geht, musst du den passenden Käufer für deine Immobilie finden. Vielleicht hast du bereits eine Anzeige geschaltet und hast viele Anfragen erhalten. Dann steht im nächsten Schritt die Vereinbarung von Besichtigungsterminen an. Gerade bei sehr nachgefragten Objekten kann dies schnell zur Herausforderung werden, denn eine Terminabstimmung mit mehreren Interessenten ist oft gar nicht so leicht.

Hausverkauf Terminvergabe. casamedia / Yayimages


Wir haben selbst ähnliche Erfahrungen gemacht und dachten uns: Das geht auch einfacher! Unsere kostenlose App vereinfacht beim Hausverkauf die Terminvergabe. Du profitierst davon als Makler und Verkäufer. Mit wenigen Klicks legst du fest, wann du Besichtigungstermine anbieten möchtest. Den automatisch erzeugten Terminlink zur Terminvergabe teils du dann per Copy & Paste mit allen, die du zur Besichtigung einladen möchtest. Auch wenn wir beim Hausverkauf zu Einzelbesichtigungen raten, unterstützt unsere Software auch Gruppenbesichtigungen, falls du mehrere Interessenten zur gleichen Zeit einladen möchtest. Sollen Interessenten bestimmte Unterlagen zur Besichtigung mitbringen, wie bspw. eine Finanzierungszusage der Bank, kann nochmals darauf hingewiesen werden.

Aus den noch freien Zeiten können die Interessenten per Klick einen Termin vereinbaren. Du erhältst sofort eine Buchungsbestätigung per E-Mail und der Interessent eine Terminerinnerung, die per im Kalender importiert werden kann. Deinen Besichtigungskalender kannst du auch als iCal-Feed abonnieren und siehst so in Outlook oder deinem Terminkalender der Wahl übersichtlich und automatisch aktualisiert alle geplanten und gebuchten Besichtigungstermine.

Mit unserer Software versuchen wir einen Teil dazu beizutragen, dass der Hauskauf für beide Parteien möglichst reibungslos verläuft. So richtig zur Sache geht es erst, wenn der Notar den Kaufvertrag ausarbeiten soll und sich beide Vertragsparteien später beim Notartermin zur Unterzeichnung und Beurkundung treffen und der Hauskauf rechtskräftig wird.

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